GEBÜHEREN


Über Geld muss man sprechen. Sie sollen von Anfang an wissen, was wir für sie tun und was es kosten wird.Bei unserer Honorierung wird unterschieden, in welchem Umfang wir für Sie tätig sind.

Beratungsmandat / Erstberatung
Ab 125,00 € inkl. USt. pro Stunde.

Die Beratung umfasst ein anwaltliches Beratungsgespräch. Soweit sich unsere Tätigkeit auf die Beratung beschränkt erhält der Mandant eine ausführliche schriftliche Darstellung der erarbeiteten Problemstellung und der dargestellten Rechtslage.

Das Beratungsmandat kann auch die Durchsicht von notariellen Vertragsentwürfen, die Erstellung eigener Vertragsentwürfe oder Begutachtungen umfassen.

Geschäftsmandat
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder ab 125,00 € inkl. USt. pro Stunde.

Das Geschäftsmandat umfasst die außergerichtliche Vertretung des Mandanten, d.h. die Geltendmachung von berechtigten oder die Abwehr von unberechtigten Forderungen, inkl. Akteneinsicht, Vertragsverhandlungen etc..

Gerichtsmandat
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder ab 125,00 € inkl. USt. pro Stunde.

Das Gerichtsmandat umfasst die Vertretung vor jedem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht, den Familien- und Arbeitsgerichten sowie den Verwaltungs- und Sozialgerichten in ganz Deutschland.

IMPRESSUM

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